Bundesrat will Witwen und Witwer künftig gleich behandeln
Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente, eine Witwe dagegen nicht. Diese Ungleichbehandlung haben die Strassburger Richter kürzlich kritisiert. Der Bundesrat will nun handeln.
Ein Forschungsprojekt zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern sei derzeit in Arbeit, antwortete die Regierung in den vergangenen Wochen auf verschiedene hängige parlamentarische Vorstösse. Zudem begrüsst der Bundesrat …