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Dir ist eine Katze zugelaufen oder du hast sie irgendwo bei dir gefunden? Sei dir bewusst, dass jemand gerade verzweifelt nach ihr sucht. Wir erklären dir, wie du Katze und Mensch wieder zusammen bringst.
Laut Gesetzt ist man verpflichtet, eine gefundene Katze zu melden. Informiere die Polizei oder erfasse bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) eine Fundmeldung. Damit erfüllst du die gesetzliche Meldepflicht. Wer das nicht tut, macht sich strafbar und muss mit einer Busse rechnen.
Falls die Katze zutraulich ist, bring sie zu einem Tierarzt. Er wird überprüfen, ob die Katze einen implantierten Chip besitzt, der Hinweise auf den Besitzer gibt.
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Wer das Tier gemeldet hat, darf es vorübergehend behalten, sofern man es artgerecht betreuen kann. Wichtig: Vergewissere dich, dass dein Vermieter oder die Hausverwaltung damit einverstanden ist.
Hänge Plakate mit dem Titel «Katze zugelaufen», einem Bild und deinen Kontaktangaben in der näheren Umgebung auf. Aber Achtung: Grundsätzlich ist das wilde Plakatieren verboten. Deshalb solltest du bei Haus- und Ladenbesitzer lieber zuerst nachfragen.
Wenn sich der Eigentümer innert zweier Monaten ab Fundmeldung nicht ausfindig machen lässt, darf man den Stubentiger behalten. Ansonsten muss er dem Besitzer zurückgegeben werden.
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Wer seine Finderpflichten nachgekommen ist, hat Anspruch auf einen Finderlohn. In der Praxis wird ein Finderlohn von circa 10% des Wertes der Katze gewährt. Das gilt auch, wenn der Finder das Tier später in einem Tierheim untergebracht hat. Ausgeschlossen ist der Finderlohn, wenn das Tier in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt gefunden wird.
Wer eine tote Katze findet, sollte es der kantonalen Meldestelle melden oder zumindest die Polizei verständigen.
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